Garagenmietvertrag: Vorlage kostenlos ausfüllen

Ein vollständiger Mietvertrag als Muster für Garage, Doppelgarage, Carport, Stellplatz im Freien oder Tiefgaragenstellplatz. Trag die Angaben ein und lade ihn als PDF und als Word-Datei herunter. Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse. Alles bleibt in deinem Browser.

Zuletzt geprüft am 2. September 2026

Muster ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Was das heißt

Vier Angaben, dann steht der Vertrag unten fertig da. Alles Weitere ist freiwillig und erscheint im Vertrag als beschriftete Lücke zum Ausfüllen von Hand.

Dein Vertrag

Alle weiteren Angaben, alle freiwillig

1 Vermieter

2 Mieter

3 Mietobjekt steht in § 1 des Vertrages

4 Miete steht in § 3 des Vertrages

Weitere Angaben, alle freiwillig

5 Laufzeit steht in § 2 des Vertrages

6 Unterschrift und Zusätze

Zwei Ausdrucke, beide unterschrieben, jede Seite bekommt eine. Der Vertrag muss nicht schriftlich sein, aber im Streit zählt nur, was aufgeschrieben wurde.

Was dieser Vertrag ist und was nicht

Es ist ein Muster für den Normalfall: eine Garage oder ein Stellplatz, vermietet von einer Privatperson an eine Privatperson, monatlich zahlbar, unbefristet oder mit fester Laufzeit. Die Klauseln sind bewusst kurz und ohne Fallen in beide Richtungen gehalten.

Was er nicht abbildet, sind Sonderfälle: gewerbliche Vermietung mit Umsatzsteuerausweis, Werkstattnutzung, mehrere Mieter als Gesamtschuldner, Untervermietung als Geschäftsmodell oder ein Stellplatz, der zu einer Eigentumswohnung gehört und der Teilungserklärung unterliegt. Dafür brauchst du eine eigene Gestaltung.

Das ist keine Rechtsberatung. Wir prüfen deinen Fall nicht und wissen nicht, was bei dir gilt. Wenn viel Geld oder eine lange Bindung im Spiel ist, lass eine Anwältin drüberschauen.

Was in einen Garagenmietvertrag gehört

Ein Mietvertrag über eine Garage ist kürzer als einer über eine Wohnung, weil das Wohnraummietrecht hier grundsätzlich nicht gilt. Neun Punkte reichen, und genau diese neun füllt das Formular oben aus:

Die eine Frage, die alles andere entscheidet

Bevor du irgendetwas anderes klärst, kläre diese Frage: Ist die Garage getrennt vermietet oder gehört sie zum Wohnungsmietvertrag? Daran hängen Kündigungsfrist, Kaution, Mieterhöhung und die Frage, ob der Vermieter die Garage allein kündigen kann.

Eigener Vertrag über die GarageGarage im Wohnungsmietvertrag
Kündigungsfrist§ 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB, rund drei Monate§ 573c BGB, drei bis neun Monate
Kündigungsgrund nötignein, auch der Vermieter braucht keinenja, der Vermieter braucht ein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB
Kautionfrei vereinbar, die Grenze aus § 551 BGB gilt nichtzählt zur Wohnraumkaution, höchstens drei Nettokaltmieten
Mieterhöhungnur mit deiner Zustimmung, § 558 BGB gilt nicht§ 558 BGB mit Kappungsgrenze
Garage allein kündbarjanein, nur beides zusammen
Umsatzsteuersteuerpflichtige Leistung, meist ohne Ausweis wegen § 19 UStGsteuerfreie Nebenleistung zur Wohnraumvermietung

Wie unterscheidet man beides? Der Bundesgerichtshof hat dazu eine klare Linie. Werden zwei getrennte Verträge geschlossen, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass beide auch rechtlich selbständig sind (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2011, VIII ZR 251/10). Diese Vermutung lässt sich widerlegen, und die wichtigsten Anzeichen dagegen sind:

Je mehr davon zutrifft, desto eher liegt trotz zweier Urkunden ein einheitliches Mietverhältnis vor. Wer das vermeiden will, schließt den Garagenvertrag zeitlich versetzt, mit eigener Miete und ohne Bezug auf den Wohnungsvertrag.

Kündigungsfristen, und der Samstag, den fast alle falsch rechnen

Bei einer separat vermieteten Garage gilt § 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB: Wird die Miete monatlich bemessen, ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Praktisch sind das knapp drei Monate, und die Frist gilt für beide Seiten gleich.

Diese Frist ist abdingbar. Anders als im Wohnraummietrecht dürfen die Parteien eine kürzere oder längere vereinbaren, etwa einen Monat zum Monatsende. Steht so etwas im Vertrag, geht es der gesetzlichen Frist vor. Steht nichts drin, gilt § 580a BGB.

Der Stolperstein ist der dritte Werktag. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Samstag dabei mitzählt (BGH, Urteil vom 27. April 2005, VIII ZR 206/04). Fällt der Monatserste auf einen Donnerstag, ist der dritte Werktag also der Samstag und nicht der Montag. Wer am Montag einwirft, ist einen Monat zu spät.

Verwirrend ist das, weil bei der Mietzahlung genau umgekehrt gerechnet wird. Dort zählt der Samstag nach der Rechtsprechung nicht mit. Zwei verschiedene Fristen, zwei verschiedene Antworten, und deshalb steht in vielen Mustern aus dem Netz das Falsche.

Entscheidend ist außerdem der Zugang, nicht das Datum im Brief. Wirf die Kündigung persönlich ein und nimm jemanden mit, oder schick sie als Einwurf-Einschreiben. Ein einfacher Brief reicht rechtlich, nur beweisen kannst du damit nichts.

Kaution

Die Höchstgrenze von drei Nettokaltmieten aus § 551 BGB gilt nur für Wohnraum. Bei einer separat vermieteten Garage ist die Höhe frei vereinbar, üblich sind ein bis zwei Monatsmieten. Auch die Pflicht, die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen anzulegen, trifft den Vermieter hier nicht.

Das dreht sich um, sobald die Garage zur Wohnung gehört. Dann zählt sie zur Wohnraumkaution und fällt mit unter die Grenze aus § 551 BGB.

Darf der Vermieter die Garagenmiete erhöhen?

Bei einer separat vermieteten Garage nicht einseitig. § 558 BGB steht im Wohnraummietrecht und gilt hier nicht. Der Vermieter braucht deine Zustimmung, oder er muss den Vertrag kündigen und einen neuen zu höherem Preis anbieten. Wie du darauf reagierst, steht auf der Seite Darf die Garagenmiete steigen?

Was in der Garage gelagert werden darf

Das steht nicht im BGB, sondern in den Garagenverordnungen der Länder, und die sind unterschiedlich. Verbreitet sind in Kleingaragen Grenzen von rund 200 Litern Diesel und 20 Litern Benzin in dicht verschlossenen Behältern. Weit verbreitet und in vielen Ländern unzulässig ist dagegen, die Garage als Lager oder Werkstatt zu nutzen, weil sie dann ihre Zweckbestimmung verliert.

Deshalb gehört in den Vertrag ein klarer Satz dazu. Das Muster oben enthält ihn, und du kannst ihn anpassen, etwa wenn Reifen und Fahrräder ausdrücklich erlaubt sein sollen.

Strom, Betriebskosten und Winterdienst

Bei einer Einzelgarage gibt es meist nichts abzurechnen. Sobald aber Licht, ein Torantrieb oder eine Steckdose vorhanden sind, sollte im Vertrag stehen, wer den Strom zahlt und ob es einen Zwischenzähler gibt. Dasselbe gilt für Räum- und Streupflicht auf der Zufahrt und für die Kosten der Toranlage in einer Tiefgarage.

Ohne Regelung trägt sie der Vermieter, denn eine Umlage von Betriebskosten muss vereinbart sein. Das ist einer der häufigsten Streitpunkte und mit einem Satz im Vertrag erledigt.

Befristung, Schriftform und stillschweigende Verlängerung

Ein Garagenmietvertrag ist auch mündlich wirksam. Schriftform braucht er nur bei einer festen Laufzeit von mehr als einem Jahr. Fehlt sie dann, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist ordentlich kündbar.

Und noch eine Falle, die selten jemand kennt: Wird die Garage nach Ablauf einer festen Laufzeit einfach weiter genutzt und widerspricht niemand, kann sich das Mietverhältnis stillschweigend auf unbestimmte Zeit verlängern. Wer das nicht will, widerspricht rechtzeitig schriftlich.

Übergabe und Rückgabe

Halte den Zustand bei Übergabe fest, mit Datum, Fotos und der Zahl der Schlüssel und Fernbedienungen. Bei der Rückgabe dasselbe. Das kostet fünf Minuten und entscheidet später darüber, wer eine Beschädigung an Tor oder Wand bezahlt. Normale Abnutzung geht nach § 538 BGB zulasten des Vermieters.

Woran man schlechte Muster aus dem Netz erkennt

Häufige Fragen zum Garagenmietvertrag

Form, Fristen, Kaution und was in der Garage stehen darf.

Muss ein Garagenmietvertrag schriftlich sein?

Nein. Ein Mietvertrag über eine Garage ist auch mündlich wirksam. Schriftlich ist er trotzdem sinnvoll, weil sonst im Streit niemand beweisen kann, was vereinbart war.

Eine Ausnahme gibt es: Bei einer festen Laufzeit von mehr als einem Jahr braucht es die Schriftform. Fehlt sie, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist ordentlich kündbar.

Welche Kündigungsfrist gilt für eine Garage?

Wird die Garage getrennt vom Wohnraum vermietet, gilt § 580a Abs. 1 BGB. Bei monatlicher Mietzahlung kann bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden.

Steht die Garage dagegen im Wohnungsmietvertrag oder gehört sie erkennbar zur Wohnung, gelten die längeren Fristen des Wohnraummietrechts nach § 573c BGB, und der Vermieter braucht für die Kündigung ein berechtigtes Interesse.

Kann der Vermieter nur die Garage kündigen?

Das ist die häufigste Streitfrage. Sind Wohnung und Garage in einem Vertrag geregelt, spricht eine Vermutung dafür, dass es ein einheitliches Mietverhältnis ist. Dann kann der Vermieter die Garage nicht isoliert kündigen.

Zwei getrennte Verträge sprechen für zwei getrennte Mietverhältnisse, aber auch das ist nicht zwingend. Es kommt darauf an, ob nach dem Willen der Parteien beides zusammengehört, etwa weil die Garage auf demselben Grundstück liegt.

Darf der Vermieter eine Kaution verlangen?

Ja. Die Höchstgrenze von drei Nettokaltmieten aus § 551 BGB gilt nur für Wohnraum. Bei einer separat vermieteten Garage ist die Höhe frei vereinbar, üblich sind ein bis zwei Monatsmieten.

Wird die Garage zusammen mit der Wohnung vermietet, zählt sie zur Wohnraumkaution und fällt mit unter die Grenze.

Ist Umsatzsteuer auf die Garagenmiete fällig?

Die Vermietung von Stellplätzen ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Wer als Privatperson eine einzelne Garage vermietet, bleibt aber in aller Regel unter der Kleinunternehmergrenze des § 19 UStG und weist keine Umsatzsteuer aus.

Wird die Garage zusammen mit einer Wohnung an denselben Mieter vermietet, teilt sie das Schicksal der steuerfreien Wohnraumvermietung.

Darf man in der Garage Reifen und Benzin lagern?

Das richtet sich nach den Garagenverordnungen der Länder und ist unterschiedlich geregelt. Verbreitet sind Grenzen von rund 200 Litern Diesel oder 20 Litern Benzin in dicht verschlossenen Behältern in Kleingaragen.

Was genau gilt, steht in der Garagenverordnung deines Bundeslandes. In den Vertrag gehört deshalb ein klarer Satz dazu, was gelagert werden darf und was nicht.

Wer zahlt Reparaturen an Tor und Dach?

Der Vermieter. Er schuldet nach § 535 Abs. 1 BGB die Erhaltung der Mietsache in einem gebrauchstauglichen Zustand. Der Mieter trägt nur, was er selbst beschädigt hat.

Eine Klausel, die dem Mieter pauschal alle Reparaturen aufbürdet, ist in einem vorformulierten Vertrag unwirksam. Deshalb steht so etwas hier nicht drin.

Wie kündige ich einen Garagenmietvertrag? Was muss im Schreiben stehen?

Vier Angaben reichen: wer kündigt, welchen Vertrag mit Datum und Anschrift der Garage, zu welchem Termin, und eine eigenhändige Unterschrift. Ein Grund muss bei einer separat vermieteten Garage nicht genannt werden.

Formuliere den Termin am besten so: hiermit kündige ich den Mietvertrag über die Garage … zum nächstmöglichen Zeitpunkt, nach meiner Berechnung zum …. Der Zusatz rettet dich, wenn du dich um einen Monat verrechnet hast, denn dann wirkt die Kündigung zum richtigen späteren Termin statt gar nicht.

Schick sie so, dass du den Zugang beweisen kannst, also per Einwurf-Einschreiben oder persönlich mit Zeugen. Auf den Zugang kommt es an, nicht auf das Datum im Brief. Ob eine E-Mail genügt, hängt davon ab, was der Vertrag zur Form sagt. Sicher ist ein unterschriebener Brief.

Gibt es hier auch einen Kaufvertrag für eine Garage?

Nein, und zwar mit Absicht. Beim Kauf kommt es darauf an, was gekauft wird.

Ist die Garage ein Grundstück, ein Teileigentum oder mit dem Boden fest verbunden, ist der Kaufvertrag nach § 311b BGB notariell zu beurkunden. Ein Vertrag ohne Notar ist dann nichtig, und zwar vollständig. Eine Vorlage aus dem Netz hilft dort nicht, sie schadet.

Nur eine Fertiggarage, die als bewegliche Sache aufgestellt und wieder abtransportiert werden kann, lässt sich mit einem einfachen schriftlichen Vertrag verkaufen. Das ist der seltenere Fall, und wenn du dir nicht sicher bist, welcher davon bei dir vorliegt, ist es der erste.

Ein Blick ins Grundbuch klärt das. Steht die Garage dort als eigenes Teileigentum oder als Sondernutzungsrecht, brauchst du den Notar.

Werden meine Angaben hochgeladen?

Nein. Der Vertrag wird in deinem Browser erzeugt. Es wird nichts übertragen, nichts gespeichert und nichts ausgewertet. Wenn du die Seite schließt, sind die Angaben weg.

Kann der Vermieter die Garagenmiete einfach erhöhen?

Bei einer separat vermieteten Garage nicht einseitig. § 558 BGB gehört zum Wohnraummietrecht und gilt hier nicht. Der Vermieter braucht deine Zustimmung. Stimmst du nicht zu, bleibt ihm nur, den Vertrag zu kündigen und einen neuen zu höherem Preis anzubieten.

Gehört die Garage zum Wohnungsmietvertrag, gilt dagegen § 558 BGB mit Jahressperrfrist und Kappungsgrenze, und die Garagenmiete zählt zur Gesamtmiete.

Ausführlich auf der Seite Darf die Garagenmiete steigen?

Kann der Vermieter nur die Garage kündigen und die Wohnung behalten?

Nur wenn es zwei rechtlich selbständige Verträge sind. Bei getrennten Verträgen spricht eine tatsächliche Vermutung dafür (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2011, VIII ZR 251/10), dann kann die Garage einzeln gekündigt werden.

Diese Vermutung kippt, wenn Wohnung und Garage auf demselben Grundstück liegen, beide Verträge am selben Tag geschlossen wurden oder es eine einheitliche Miete gibt. Liegt ein einheitliches Mietverhältnis vor, geht die Kündigung nur für beides zusammen, und der Vermieter braucht dafür ein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB.

Passt das Muster auch für Stellplatz, Carport und Tiefgarage?

Ja. Im Formular wählst du die Art des Objekts aus, also Einzelgarage, Doppelgarage, Tiefgaragenstellplatz, Carport oder Stellplatz im Freien. Der Vertragstext passt sich an. Rechtlich werden alle gleich behandelt, es ist in jedem Fall Miete über eine Sache, die kein Wohnraum ist.

Eine Ausnahme gibt es: Gehört der Stellplatz zu einer Eigentumswohnung und unterliegt einer Teilungserklärung oder einem Sondernutzungsrecht, können sich aus der Gemeinschaftsordnung zusätzliche Beschränkungen ergeben, etwa ein Verbot der Vermietung an Außenstehende. Das Muster bildet das nicht ab.

Reicht ein formloser Mietvertrag für die Garage?

Ja. Ein Mietvertrag über eine Garage ist formfrei und sogar mündlich wirksam. Ein handschriftlicher Zettel oder ein kurzer Ausdruck genügt rechtlich völlig.

Formlos heißt aber nicht beweisbar. Kommt es zum Streit über Miete, Kündigungsfrist, Kaution oder darüber, was in der Garage stehen darf, kann niemand belegen, was vereinbart war. Deshalb sollten selbst in der kürzesten Fassung stehen: beide Namen mit Anschrift, welche Garage genau, wie viel Miete zu wann, ab wann, und beide Unterschriften.

Eine echte Ausnahme gibt es: Bei einer festen Laufzeit von mehr als einem Jahr ist die Schriftform vorgeschrieben. Fehlt sie, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist ordentlich kündbar.

Zum Nachlesen

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