Mietkaution zurückfordern

Die Kaution gehört dir, nicht dem Vermieter. Öffne die Kautionsabrechnung oder deinen Mietvertrag als PDF und sieh, welche Abzüge zulässig sind und welche Fristen laufen. Kostenlos und ohne Anmeldung, alles bleibt in deinem Browser.

Schätzung ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Was das heißt

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Was dieses Werkzeug ist und was nicht

Es rechnet nach, was sich aus deinen Angaben ergibt: ob die Kaution die zulässige Höhe von drei Nettokaltmieten überschreitet, ob die Sechsmonatsfrist des § 548 BGB für Schadensersatzansprüche schon abgelaufen ist und ob die genannten Abzüge zu den Posten gehören, die Gerichte regelmäßig kippen.

Was es nicht kann, ist zu beurteilen, ob ein konkreter Schaden über die normale Abnutzung hinausgeht. Das entscheidet sich am Einzelfall und oft am Übergabeprotokoll.

Das ist keine Rechtsberatung. Bei größeren Beträgen lohnt der Mieterverein, der kostet meist 84 bis 138 Euro im Jahr und damit weniger als eine Einzelberatung.

Häufige Fragen zur Mietkaution

Fristen, Abzüge und was du tun kannst, wenn nichts kommt.

Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?

Eine feste Frist steht nicht im Gesetz. Die Rechtsprechung gesteht dem Vermieter eine angemessene Prüf- und Überlegungsfrist zu, die je nach Fall bei drei bis sechs Monaten nach Rückgabe der Wohnung liegt.

Ist noch eine Betriebskostenabrechnung offen, darf er einen angemessenen Teil bis zu deren Abrechnung einbehalten, nicht aber die gesamte Kaution. Sechs Monate ohne jede Reaktion sind in aller Regel zu lang.

Wie hoch darf die Kaution überhaupt sein?

Höchstens das Dreifache der Nettokaltmiete, also der Miete ohne Betriebs- und Heizkosten. Das steht in § 551 Abs. 1 BGB und lässt sich nicht zu deinem Nachteil ändern.

Außerdem darfst du in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste ist zu Mietbeginn fällig. Wurde mehr verlangt, kannst du den übersteigenden Teil zurückfordern.

Muss die Kaution verzinst werden?

Ja. Nach § 551 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen, zum für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz.

Die Zinsen stehen dir zu und erhöhen die Sicherheit. Hat er nicht getrennt angelegt, kannst du die Zinsen verlangen, die bei ordnungsgemäßer Anlage angefallen wären.

Welche Abzüge sind zulässig?

Nur berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis: offene Miete, eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung oder Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen.

Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist nach § 538 BGB mit der Miete abgegolten. Abgelaufene Teppiche, vergilbte Tapeten und übliche Dübellöcher gehören dazu und dürfen nicht abgezogen werden.

Wie schnell verjähren die Ansprüche des Vermieters?

Sehr schnell. Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung verjähren nach § 548 Abs. 1 BGB in sechs Monaten ab Rückgabe.

Das ist der wichtigste Hebel überhaupt. Wer erst nach acht Monaten mit Schäden kommt, kommt zu spät. Für offene Miete und Betriebskostennachzahlungen gilt diese kurze Frist allerdings nicht.

Darf ich die letzte Miete mit der Kaution verrechnen?

Besser nicht. Das nennt sich Abwohnen der Kaution und ist unzulässig, weil die Sicherheit bis zum Ende bestehen bleiben soll.

Der Vermieter kann dich auf Zahlung verklagen und im Extremfall fristlos kündigen. Warte lieber ab und fordere die Kaution nach Ende des Mietverhältnisses schriftlich mit Frist zurück.

Der Vermieter reagiert einfach nicht. Was tun?

Setze eine schriftliche Frist von zwei bis drei Wochen, nenne ein konkretes Datum und deine Kontoverbindung. Verschicke das Schreiben so, dass du den Zugang nachweisen kannst.

Passiert danach nichts, ist der Vermieter im Verzug und schuldet Verzugszinsen sowie die Kosten der Rechtsverfolgung. Danach folgt der Mahnbescheid über das Mahngericht. Der ist günstig, und dafür brauchst du keine Anwältin.

Wird mein Schreiben hochgeladen?

Nein. Der Text bleibt in deinem Browser, die Prüfung läuft auf deinem Gerät. Es wird nichts übertragen, nichts gespeichert und nichts ausgewertet.

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