Die Kaution gehört dir, nicht dem Vermieter. Öffne die Kautionsabrechnung oder deinen Mietvertrag als PDF und sieh, welche Abzüge zulässig sind und welche Fristen laufen. Kostenlos und ohne Anmeldung, alles bleibt in deinem Browser.
Schätzung ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Was das heißt
Oder den Text direkt einfügen
Zahlen zur Kaution
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Wenn etwas nicht stimmt, schreib uns. Wir lesen jede Mail selbst und antworten in der Regel am selben Tag. Passt das Ergebnis nicht zu deinem Fall, sag es uns, dann bessern wir nach. Das hier ist kostenlos und soll eine Hilfe sein, kein Geschäft.
Ehrlich dazugesagt: Es ist keine Prüfung deines Einzelfalls und keine Rechtsberatung. Das Schreiben ist ein Muster, das du in eigenem Namen verschickst, und ob es Erfolg hat, hängt von deinem Fall ab.
Diese Angaben stehen im Brief. Sie bleiben in deinem Browser und werden nicht übertragen. Was du frei lässt, erscheint als Lücke zum Ausfüllen.
Absender
Empfänger
Zum Fall
Zum Verschicken per E-Mail. Häng die eben geladene Datei an und kopier diesen Text hinein. Verschickt wird von hier aus nichts, das machst du selbst aus deinem eigenen Postfach.
Für die Rückforderung genügt die Textform. Verschick das Schreiben trotzdem zusätzlich so, dass du den Zugang nachweisen kannst, denn davon hängt der Verzug ab.
Befunde
Im Text markiert
Es rechnet nach, was sich aus deinen Angaben ergibt: ob die Kaution die zulässige Höhe von drei Nettokaltmieten überschreitet, ob die Sechsmonatsfrist des § 548 BGB für Schadensersatzansprüche schon abgelaufen ist und ob die genannten Abzüge zu den Posten gehören, die Gerichte regelmäßig kippen.
Was es nicht kann, ist zu beurteilen, ob ein konkreter Schaden über die normale Abnutzung hinausgeht. Das entscheidet sich am Einzelfall und oft am Übergabeprotokoll.
Das ist keine Rechtsberatung. Bei größeren Beträgen lohnt der Mieterverein, der kostet meist 84 bis 138 Euro im Jahr und damit weniger als eine Einzelberatung.
Fristen, Abzüge und was du tun kannst, wenn nichts kommt.
Eine feste Frist steht nicht im Gesetz. Die Rechtsprechung gesteht dem Vermieter eine angemessene Prüf- und Überlegungsfrist zu, die je nach Fall bei drei bis sechs Monaten nach Rückgabe der Wohnung liegt.
Ist noch eine Betriebskostenabrechnung offen, darf er einen angemessenen Teil bis zu deren Abrechnung einbehalten, nicht aber die gesamte Kaution. Sechs Monate ohne jede Reaktion sind in aller Regel zu lang.
Höchstens das Dreifache der Nettokaltmiete, also der Miete ohne Betriebs- und Heizkosten. Das steht in § 551 Abs. 1 BGB und lässt sich nicht zu deinem Nachteil ändern.
Außerdem darfst du in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste ist zu Mietbeginn fällig. Wurde mehr verlangt, kannst du den übersteigenden Teil zurückfordern.
Ja. Nach § 551 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen, zum für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz.
Die Zinsen stehen dir zu und erhöhen die Sicherheit. Hat er nicht getrennt angelegt, kannst du die Zinsen verlangen, die bei ordnungsgemäßer Anlage angefallen wären.
Nur berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis: offene Miete, eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung oder Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen.
Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist nach § 538 BGB mit der Miete abgegolten. Abgelaufene Teppiche, vergilbte Tapeten und übliche Dübellöcher gehören dazu und dürfen nicht abgezogen werden.
Sehr schnell. Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung verjähren nach § 548 Abs. 1 BGB in sechs Monaten ab Rückgabe.
Das ist der wichtigste Hebel überhaupt. Wer erst nach acht Monaten mit Schäden kommt, kommt zu spät. Für offene Miete und Betriebskostennachzahlungen gilt diese kurze Frist allerdings nicht.
Besser nicht. Das nennt sich Abwohnen der Kaution und ist unzulässig, weil die Sicherheit bis zum Ende bestehen bleiben soll.
Der Vermieter kann dich auf Zahlung verklagen und im Extremfall fristlos kündigen. Warte lieber ab und fordere die Kaution nach Ende des Mietverhältnisses schriftlich mit Frist zurück.
Setze eine schriftliche Frist von zwei bis drei Wochen, nenne ein konkretes Datum und deine Kontoverbindung. Verschicke das Schreiben so, dass du den Zugang nachweisen kannst.
Passiert danach nichts, ist der Vermieter im Verzug und schuldet Verzugszinsen sowie die Kosten der Rechtsverfolgung. Danach folgt der Mahnbescheid über das Mahngericht. Der ist günstig, und dafür brauchst du keine Anwältin.
Nein. Der Text bleibt in deinem Browser, die Prüfung läuft auf deinem Gerät. Es wird nichts übertragen, nichts gespeichert und nichts ausgewertet.