Eine Kündigung durch den Vermieter muss schriftlich sein, die Frist einhalten und begründet werden. Öffne das Schreiben als PDF oder Word-Datei und sieh, ob das zutrifft. Kostenlos und ohne Anmeldung, alles bleibt in deinem Browser.
Schätzung ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Was das heißt
Oder den Kündigungstext direkt einfügen
Was im Schreiben steht
Alles hier ist kostenlos, vollständig und ohne Anmeldung. Keine Werbung, kein Abo, kein Konto. Trag deine Angaben ein, dann entsteht dein Schreiben in deinem Browser und du kannst es herunterladen.
Wenn etwas nicht stimmt, schreib uns. Wir lesen jede Mail selbst und antworten in der Regel am selben Tag. Passt das Ergebnis nicht zu deinem Fall, sag es uns, dann bessern wir nach. Das hier ist kostenlos und soll eine Hilfe sein, kein Geschäft.
Ehrlich dazugesagt: Es ist keine Prüfung deines Einzelfalls und keine Rechtsberatung. Das Schreiben ist ein Muster, das du in eigenem Namen verschickst, und ob es Erfolg hat, hängt von deinem Fall ab.
Diese Angaben stehen im Brief. Sie bleiben in deinem Browser und werden nicht übertragen. Was du frei lässt, erscheint als Lücke zum Ausfüllen.
Absender
Empfänger
Zum Fall
Zum Verschicken per E-Mail. Häng die eben geladene Datei an und kopier diesen Text hinein. Verschickt wird von hier aus nichts, das machst du selbst aus deinem eigenen Postfach.
Bei einer Kündigung, einem Widerspruch oder einer Frist ist die E-Mail oft nicht ausreichend. Wo es auf den Zugang ankommt, verschick das Schreiben zusätzlich auf Papier, am besten so, dass du den Zugang nachweisen kannst.
Befunde
Im Schreiben markiert
Es prüft, was sich am Schreiben selbst prüfen lässt: ob die Schriftform gewahrt ist, ob die Frist zur Wohndauer passt und ob ein Grund genannt wird, den das Gesetz kennt. Ob der genannte Grund wahr ist, kann es nicht wissen. Genau daran scheitern die meisten Eigenbedarfskündigungen vor Gericht.
Das ist keine Rechtsberatung. Bei einer Kündigung geht es um deine Wohnung, und die Fristen sind kurz. Wende dich zusätzlich an einen Mieterverein oder eine Anwaltskanzlei für Mietrecht. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt das oft.
Fristen, Gründe und was du dagegen tun kannst.
Nach § 573c Abs. 1 BGB drei Monate. Sie verlängert sich nach fünf und nach acht Jahren um jeweils drei Monate.
Die Kündigung muss außerdem spätestens am dritten Werktag eines Monats bei dir ankommen, damit sie zum Ablauf des übernächsten Monats wirkt. Kommt sie später, verschiebt sich alles um einen Monat. Für dich als Mieter bleibt es dagegen immer bei drei Monaten.
Ja. Eine ordentliche Kündigung von Wohnraum ist nach § 573 BGB nur mit einem berechtigten Interesse möglich, und dieses Interesse muss nach § 573 Abs. 3 BGB im Kündigungsschreiben selbst stehen.
Ein nachgeschobener Grund zählt nicht. Fehlt die Begründung, ist die Kündigung unwirksam. Das ist der stärkste Einwand, den es gibt, und er lässt sich am Schreiben selbst erkennen.
Ausdrücklich kein berechtigtes Interesse ist der Wunsch nach einer höheren Miete, das steht in § 573 Abs. 1 Satz 2 BGB.
Zwei Dinge, und zwar konkret: für wen die Wohnung gebraucht wird und warum. Das Wort Eigenbedarf allein genügt nicht.
Der Vermieter darf die Wohnung für sich, für Familienangehörige oder für Angehörige seines Haushalts beanspruchen. Der Kreis ist begrenzt, bei entfernten Verwandten wird es eng.
Ob der Eigenbedarf wirklich besteht, lässt sich am Schreiben nicht erkennen. Genau daran scheitern die meisten Eigenbedarfskündigungen vor Gericht, nämlich wenn sich der Bedarf als vorgeschoben herausstellt. Zieht nach deinem Auszug niemand ein, kann das Schadensersatz auslösen.
Nein. § 568 Abs. 1 BGB verlangt die schriftliche Form. Das bedeutet ein Papierschreiben mit eigenhändiger Unterschrift.
E-Mail, Fax, WhatsApp oder ein eingescanntes Schreiben genügen dafür nicht. Eine so übermittelte Kündigung ist formunwirksam.
Unterschreibt eine Hausverwaltung oder ein Mitarbeiter mit dem Zusatz „im Auftrag“ oder „in Vertretung“, ohne dass eine Vollmacht im Original beiliegt, kannst du die Kündigung nach § 174 BGB zurückweisen.
Das musst du unverzüglich tun, in der Regel innerhalb einer Woche. Danach geht es nicht mehr. Eine Kopie der Vollmacht reicht übrigens nicht aus.
Nach § 574 BGB kannst du der Kündigung widersprechen, wenn die Beendigung für dich oder deine Angehörigen eine Härte bedeutet, die auch unter Würdigung der Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.
Anerkannt werden unter anderem hohes Alter, schwere Krankheit, Schwangerschaft, Behinderung, ein bevorstehender Schulabschluss, eine sehr lange Wohndauer und fehlender bezahlbarer Ersatzwohnraum.
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses beim Vermieter sein (§ 574b BGB). Hat der Vermieter dich nicht auf dieses Recht hingewiesen, kannst du ihn noch im ersten Termin des Räumungsprozesses erklären.
Ja. Wurde die Wohnung nach deinem Einzug in Wohnungseigentum umgewandelt und verkauft, darf der Erwerber nach § 577a BGB drei Jahre lang nicht wegen Eigenbedarf oder Verwertung kündigen.
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt verlängern viele Länder diese Sperrfrist per Verordnung auf bis zu zehn Jahre. Prüfe, ob deine Stadt darunter fällt, das ist ein häufig übersehener Einwand.
Den Briefumschlag aufheben und das Zugangsdatum notieren. Auf den Tag kommt es bei fast allen Fristen an, und das Datum auf dem Brief ist dafür bedeutungslos.
Dann in Ruhe prüfen, ob Form, Frist und Begründung stimmen. Nicht voreilig ausziehen und nichts unterschreiben, was wie ein Aufhebungsvertrag aussieht.
Und danach zügig Rat holen. Ein Mieterverein kostet meist 84 bis 138 Euro im Jahr und ist damit günstiger als jede Einzelberatung. Bei einer Rechtsschutzversicherung ist es ohnehin abgedeckt.
Nein. Der Text bleibt in deinem Browser, die Prüfung läuft auf deinem Gerät. Es wird nichts übertragen, nichts gespeichert und nichts ausgewertet.