Der teuerste vermeidbare Fehler ist ein zu später Antrag. Trag das Ablaufdatum von deinem Aufenthaltstitel ein und sieh, bis wann der Antrag gestellt sein muss, welche Unterlagen üblicherweise verlangt werden und wann du dich erinnern lassen solltest. Kostenlos, ohne Anmeldung, alles bleibt in deinem Browser.
Dieses Werkzeug ist und bleibt kostenlos. Keine Anmeldung und keine Werbung.
Richtwerte ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Was das heißt
Nichts davon wird übertragen, die Berechnung läuft auf deinem Gerät. Jede Ausländerbehörde legt ihre Unterlagen selbst fest. Die Liste unten ist ein Ausgangspunkt, keine amtliche Aufzählung.
Deine Zeitleiste
Unterlagen, die üblicherweise verlangt werden
Es ist ein Datumsrechner mit einer schematischen Checkliste für typische Fälle. Es wendet die allgemeine Regel aus § 81 Abs. 4 AufenthG auf das Datum an, das du einträgst. Es sieht weder deine Akte noch deine Vorgeschichte noch deine persönlichen Umstände an.
Es sagt dir nicht, ob deine Verlängerung bewilligt wird, ob du die Voraussetzungen erfüllst oder wie deine Behörde entscheidet. Das sind Fragen des Einzelfalls, und die beantwortet dieses Werkzeug nicht.
Das ist keine Rechtsberatung. Die Anforderungen unterscheiden sich zwischen den rund 600 Ausländerbehörden, und Regeln ändern sich. Das Merkblatt deiner Behörde geht dieser Seite immer vor.
Kostenlose Beratung gibt es bei der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) an rund 915 Stellen, bei den Jugendmigrationsdiensten und bei den International Offices der Hochschulen. Diese Beratung ist kostenlos und unabhängig — nutze sie.
Vor Ablauf deines Aufenthaltstitels. Maßgeblich ist nach § 81 AufenthG der Eingang bei der Ausländerbehörde, nicht das Datum deines Briefes und auch nicht dein Termin. Geht der Antrag rechtzeitig ein, gilt dein bisheriger Titel bis zur Entscheidung fort.
Den Antrag trotzdem schriftlich stellen. Ein Fax mit Sendebericht, ein Einwurf-Einschreiben oder das Online-Portal der Behörde wahren die Frist. Ein Termin ist kein Antrag.
Das hängt an der Behörde und liegt zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten. Solange nicht entschieden ist, schützt dich der rechtzeitige Antrag, nicht das Datum auf der Fiktionsbescheinigung.
Nur wenn § 81 Abs. 4 AufenthG angekreuzt ist, dann gilt dein alter Titel fort. Bei § 81 Abs. 3 ist Erwerbstätigkeit nicht erlaubt und eine Wiedereinreise nach einer Ausreise nicht möglich.