Welcher Aufenthaltstitel, welche Frist, welcher Weg nach Deutschland. In mehreren Sprachen.
Im Aufenthaltsrecht entscheidet oft nicht die Sache, sondern der Kalender. Wer zu spät verlängert, verliert mehr als Zeit, und wer den falschen Antragsweg wählt, wartet Monate umsonst.
Die Werkzeuge hier sagen dir, welcher Titel zu deiner Lage passt, welche Fristen laufen und was du bei welcher Stelle einreichst. Es sind Auskünfte nach allgemeinen Regeln, keine Beratung, und entscheiden tut immer die Behörde.
Ein Teil der Seiten gibt es auf Türkisch, Russisch, Ukrainisch, Arabisch, Englisch und weiteren Sprachen. Die Briefe an die Behörde bleiben trotzdem auf Deutsch, denn dort wird Deutsch gelesen. Daneben steht die Übersetzung, damit du weißt, was du verschickst.
Was diese Seite nicht kann und nicht will: sie ersetzt keine Beratung und keinen Anwalt. Sie sagt dir, welche Regel gilt und wo sie steht, damit du in der Behörde nicht raten musst. Entscheiden tut immer die Behörde.
Wer die Verlängerung beantragt, solange der Titel noch gilt, behält nach § 81 Abs. 4 AufenthG bis zur Entscheidung seinen bisherigen Status, samt Arbeitserlaubnis. Wer einen Tag zu spät kommt, verliert diese Fortgeltung und muss sie im Einzelfall wiederherstellen lassen. Kein Termin bei der Behörde ist dabei keine Entschuldigung, wohl aber ein Grund, den Antrag schriftlich und nachweisbar zu stellen.
Das Papier sieht immer gleich aus, bedeutet aber drei verschiedene Dinge, je nachdem welcher Absatz angekreuzt ist. Nur eine der Varianten erlaubt weiterzuarbeiten. Sieh nach, welches Kästchen bei dir gesetzt ist, bevor du sie dem Arbeitgeber vorlegst.
Bei der Chancenkarte denken viele zuerst an das Punktesystem. Wer aber Fachkraft nach § 18 Abs. 3 AufenthG ist, also einen in Deutschland anerkannten Abschluss hat, bekommt die Chancenkarte nach § 20a Abs. 3 Nr. 1 AufenthG ohne Punkte. Die Tabelle ist dann nur noch zur Einordnung da.
Ob dein Abschluss anerkannt wird, steht in der Datenbank anabin. Ist er dort nicht gelistet, brauchst du eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Sie kostet 208 Euro und dauert Monate. Das ist bei fast jedem Weg der längste Schritt, deshalb gehört er als Erstes angefangen und nicht als Letztes.