Mieterhöhung prüfen

Eine Erhöhung nach § 558 BGB ist an harte Grenzen gebunden. Öffne das Schreiben als PDF oder Word-Datei und sieh, ob Kappungsgrenze, Frist und Begründung stimmen. Kostenlos und ohne Anmeldung, alles bleibt in deinem Browser.

Geht es um eine Garage oder einen Stellplatz, die getrennt von der Wohnung vermietet sind? Dann gilt § 558 BGB nicht, und die Regeln sind andere: Garagenmiete erhöhen, was erlaubt ist.

Schätzung ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Was das heißt

Oder den Text der Mieterhöhung direkt einfügen

Was dieses Werkzeug ist und was nicht

Es rechnet nach, was sich aus dem Schreiben selbst ergibt: um wie viel Prozent die Miete steigt, ob die Fünfzehnmonatsfrist gewahrt ist und ob eine der vier zulässigen Begründungen genannt wird. Was es nicht kann, ist die ortsübliche Vergleichsmiete für deine Wohnung zu ermitteln. Ob die neue Miete darüber liegt, steht im Mietspiegel deiner Stadt.

Ob in deinem Gebiet die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent gilt, hängt von einer Landesverordnung ab und lässt sich am Text nicht erkennen. In fast allen größeren Städten gilt sie. Prüfe das für deinen Ort nach.

Das ist keine Rechtsberatung. Die Zustimmungsfrist ist kurz, und wer nicht reagiert, riskiert eine Zustimmungsklage. Wende dich zusätzlich an einen Mieterverein oder eine Anwaltskanzlei für Mietrecht.

Häufige Fragen zur Mieterhöhung

Grenzen, Fristen und was du tun kannst.

Wie viel darf die Miete auf einmal steigen?

Höchstens 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. Das ist die Kappungsgrenze aus § 558 Abs. 3 BGB. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt haben die meisten Bundesländer sie per Verordnung auf 15 Prozent gesenkt, das betrifft fast alle größeren Städte.

Die Grenze gilt unabhängig davon, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist. Selbst wenn deine Miete weit darunter liegt, sind mehr nicht möglich. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen.

Wie oft darf der Vermieter die Miete erhöhen?

Die Miete muss bei Wirksamkeit der Erhöhung seit fünfzehn Monaten unverändert sein. Das Erhöhungsverlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung gestellt werden.

Praktisch heißt das höchstens einmal in fünfzehn Monaten, und die Kappungsgrenze in drei Jahren bleibt zusätzlich bestehen. Erhöhungen wegen Modernisierung und wegen gestiegener Betriebskosten zählen dabei nicht mit.

Muss ich der Mieterhöhung zustimmen?

Bei einer Erhöhung nach § 558 BGB ja, sie wird nur mit deiner Zustimmung wirksam. Du hast Zeit bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang.

Stimmst du nicht zu, muss der Vermieter auf Zustimmung klagen, dafür hat er wiederum drei Monate. Nicht zu reagieren ist trotzdem riskant, weil du die Prozesskosten trägst, falls die Erhöhung berechtigt war. Bei einer Modernisierungserhöhung nach § 559 BGB ist es anders, die wirkt einseitig.

Wie muss die Erhöhung begründet sein?

§ 558a BGB lässt genau vier Begründungen zu:

  • den örtlichen Mietspiegel
  • eine Mietdatenbank
  • ein Gutachten einer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
  • mindestens drei Vergleichswohnungen mit Anschrift

Fehlt die Begründung ganz oder werden nur zwei Vergleichswohnungen genannt, ist das Verlangen formell unwirksam und löst keine Zustimmungspflicht aus. Ein Verweis auf gestiegene Preise, Inflation oder eigene Kosten genügt nicht.

Darf die Mieterhöhung per E-Mail kommen?

Ja. Anders als bei der Kündigung genügt hier die Textform nach § 558a Abs. 1 BGB. Eine E-Mail reicht, eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig.

Erkennbar sein muss aber, von wem die Erklärung stammt, und sie muss an alle Mieter gerichtet sein, die im Vertrag stehen. Umgekehrt müssen auch alle Vermieter erhöhen, wenn mehrere im Vertrag stehen.

Was gilt bei einer Erhöhung wegen Modernisierung?

Dann greift § 559 BGB statt § 558. Der Vermieter darf acht Prozent der auf deine Wohnung entfallenden Modernisierungskosten jährlich umlegen.

Gedeckelt ist das auf drei Euro je Quadratmeter in sechs Jahren, bei einer Ausgangsmiete unter sieben Euro je Quadratmeter auf zwei Euro. Erhaltungsaufwand, also alles was ohnehin repariert werden musste, muss herausgerechnet werden. Die Kappungsgrenze aus § 558 gilt hier nicht, dafür kannst du einen Härteeinwand erheben.

Ich habe Staffelmiete vereinbart. Kann trotzdem erhöht werden?

Nach § 558 BGB nicht. Bei einer Staffelmiete ist die Erhöhung nach der ortsüblichen Vergleichsmiete während der Laufzeit ausgeschlossen, § 557a Abs. 2 BGB. Dasselbe gilt bei einer Indexmiete nach § 557b.

Erlaubt bleiben nur Erhöhungen wegen gestiegener Betriebskosten, bei der Indexmiete zusätzlich die vereinbarte Anpassung an den Verbraucherpreisindex. Kommt trotzdem ein Schreiben nach § 558, ist es unwirksam.

Was mache ich als Erstes, wenn die Mieterhöhung kommt?

Den Umschlag aufheben und das Zugangsdatum notieren, davon hängen alle Fristen ab. Dann nachrechnen: um wie viel Prozent steigt die Miete, wann wurde zuletzt erhöht, und steht eine der vier zulässigen Begründungen im Schreiben.

Nicht vorschnell unterschreiben, du hast Zeit bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang. Und nicht einfach den neuen Betrag überweisen, das kann als stillschweigende Zustimmung gewertet werden.

Wird mein Schreiben hochgeladen?

Nein. Der Text bleibt in deinem Browser, die Prüfung läuft auf deinem Gerät. Es wird nichts übertragen, nichts gespeichert und nichts ausgewertet.

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