Viele Standardverträge enthalten Klauseln, die Arbeitsgerichte seit Jahren kippen. Öffne deinen Vertrag als PDF oder Word-Datei und sieh, welche Stellen bekannt sind. Kostenlos und ohne Anmeldung, alles bleibt in deinem Browser.
Schätzung ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Was das heißt
Oder den Vertragstext direkt einfügen
Zahlen aus dem Vertrag
Alles hier ist kostenlos, vollständig und ohne Anmeldung. Keine Werbung, kein Abo, kein Konto. Trag deine Angaben ein, dann entsteht dein Schreiben in deinem Browser und du kannst es herunterladen.
Wenn etwas nicht stimmt, schreib uns. Wir lesen jede Mail selbst und antworten in der Regel am selben Tag. Passt das Ergebnis nicht zu deinem Fall, sag es uns, dann bessern wir nach. Das hier ist kostenlos und soll eine Hilfe sein, kein Geschäft.
Ehrlich dazugesagt: Es ist keine Prüfung deines Einzelfalls und keine Rechtsberatung. Das Schreiben ist ein Muster, das du in eigenem Namen verschickst, und ob es Erfolg hat, hängt von deinem Fall ab.
Diese Angaben stehen im Brief. Sie bleiben in deinem Browser und werden nicht übertragen. Was du frei lässt, erscheint als Lücke zum Ausfüllen.
Absender
Empfänger
Zum Fall
Zum Verschicken per E-Mail. Häng die eben geladene Datei an und kopier diesen Text hinein. Verschickt wird von hier aus nichts, das machst du selbst aus deinem eigenen Postfach.
Überlege dir vorher, ob ein Gespräch der bessere erste Schritt ist. Ein förmliches Schreiben verändert das Verhältnis, und viele Klauseln stehen im Vertrag aus Gewohnheit und nicht aus Absicht.
Befunde
Im Vertrag markiert
Es vergleicht die Formulierungen in deinem Vertrag mit einer Liste von Klauseln, die Arbeitsgerichte regelmäßig für unwirksam halten. Es findet nur, was auf dieser Liste steht.
Ob eine Klausel in deinem Fall wirklich unwirksam ist, hängt vom genauen Wortlaut, vom Zusammenspiel mit anderen Klauseln und oft von einem anwendbaren Tarifvertrag ab. Gilt ein Tarifvertrag, kann er vieles abweichend regeln, und dann greifen andere Maßstäbe.
Das ist keine Rechtsberatung. Bevor du etwas unterschreibst oder ein Schreiben verschickst, lohnt der Weg zur Gewerkschaft oder zu einer Fachanwältin für Arbeitsrecht. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt das oft.
Die Klauseln, über die am häufigsten gestritten wird.
Höchstens sechs Monate. Innerhalb der Probezeit gilt nach § 622 Abs. 3 BGB eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Eine längere Probezeit ist unwirksam, danach gelten die normalen Fristen.
Wichtig ist außerdem: Der allgemeine Kündigungsschutz beginnt unabhängig von der Probezeit erst nach sechs Monaten Beschäftigung, und nur in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten.
Klauseln wie „mit dem Gehalt sind alle anfallenden Überstunden abgegolten“ sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unwirksam, weil sie intransparent sind. Du kannst bei Vertragsschluss nicht erkennen, was auf dich zukommt.
Wirksam ist eine Abgeltung nur mit klarer Obergrenze, etwa bis zu zehn Überstunden im Monat. Ist die Klausel unwirksam, sind Überstunden zu vergüten, sofern sie angeordnet oder geduldet wurden.
Sie bestimmt, dass Ansprüche verfallen, wenn du sie nicht rechtzeitig geltend machst. Sie muss mindestens drei Monate betragen, bei zweistufigen Klauseln je Stufe.
Seit dem Mindestlohngesetz muss die Klausel den Mindestlohn außerdem ausdrücklich ausnehmen, sonst ist sie insgesamt unwirksam. Das betrifft sehr viele Verträge, die nach 2015 geschlossen wurden.
Nur gegen Geld. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nach § 74 Abs. 2 HGB nur verbindlich, wenn eine Karenzentschädigung von mindestens der Hälfte der zuletzt bezogenen Leistungen zugesagt wird.
Fehlt sie ganz, ist das Verbot nichtig und du musst dich nicht daran halten. Ist sie zu niedrig, ist es unverbindlich, du kannst dich also entscheiden. Länger als zwei Jahre darf es ohnehin nicht laufen.
Nach § 3 BUrlG mindestens 24 Werktage im Jahr bei einer Sechstagewoche. Da Werktage alle Tage außer Sonn- und Feiertagen sind, entspricht das bei einer üblichen Fünftagewoche 20 Urlaubstagen.
Eine Klausel mit weniger ist unwirksam, dann gilt das gesetzliche Minimum. Tarifverträge sehen oft deutlich mehr vor.
Ohne Sachgrund ist eine Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG höchstens zwei Jahre zulässig und darf dabei höchstens dreimal verlängert werden. Ausgeschlossen ist sie, wenn du schon einmal bei demselben Arbeitgeber beschäftigt warst.
Und ganz wichtig: Die Befristung muss nach § 14 Abs. 4 TzBfG schriftlich vor Arbeitsantritt vereinbart sein. Wer zuerst anfängt und später unterschreibt, hat einen unbefristeten Vertrag.
Nein. Nach § 622 Abs. 6 BGB darf für den Arbeitnehmer keine längere Frist vereinbart werden als für den Arbeitgeber. Eine solche Klausel ist unwirksam, dann gilt für dich die gesetzliche Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende.
Längere Fristen sind zulässig, wenn sie für beide Seiten gleich gelten.
Nur bei einer wirksamen Klausel, und daran scheitern viele. Die Rückzahlung muss sich mit jedem Monat nach der Fortbildung anteilig verringern. Eine Klausel, die den vollen Betrag verlangt, ist unwirksam.
Die zulässige Bindungsdauer richtet sich nach der Länge der Fortbildung, bei zwei Monaten etwa ein Jahr. Und keine Rückzahlung schuldest du, wenn du aus Gründen gehst, die der Arbeitgeber zu vertreten hat.
Nein. Der Text bleibt in deinem Browser, die Prüfung läuft auf deinem Gerät. Es wird nichts übertragen, nichts gespeichert und nichts ausgewertet.