Arbeitszeugnis Formulierungen und was sie bedeuten
Zuletzt geprüft am 29. August 2026
Die Note steckt in drei Formeln: Leistung, Zufriedenheit und Führung. Dort zählt jedes Wort. stets steht für die Häufigkeit, vollste für den Grad. Fehlt eines von beiden, ist das in aller Regel Absicht und bedeutet eine Note schlechter. Unten stehen alle drei Skalen als Tabelle.
Die drei Formeln, in denen die Note steckt
Ein Arbeitszeugnis besteht aus Textbausteinen, die wie normale Sätze klingen und in Wahrheit eine Skala sind. Drei Formeln tragen die Bewertung: die Leistungsformel, die Zufriedenheitsformel und die Führungsformel. Alles andere ist Beiwerk.
Wenn du nur einen Satz prüfst, prüfe die Zufriedenheitsformel. Sie steht meist im letzten Drittel und enthält die eigentliche Gesamtnote.
Zufriedenheitsformel: die vollständige Notenskala
Zwei Wörter entscheiden. stets steht für die Häufigkeit, vollste für den Grad. Fehlt eines von beiden, ist das in aller Regel Absicht und bedeutet eine Note schlechter.
Die Steigerung liegt in vollste, nicht in voll. Wer nur voll zufrieden im Zeugnis stehen hat, hat eine Zwei oder eine Drei, keine Eins. Das ist der am häufigsten missverstandene Punkt der ganzen Zeugnissprache.
Formulierungen, die nicht auf der Skala stehen
Nicht jedes Zeugnis hält sich an die Musterformeln. Häufig zu lesen und in keiner Tabelle zu finden sind Varianten wie stets sehr zufrieden, jederzeit zu unserer vollsten Zufriedenheit oder uneingeschränkt zufrieden. So ordnet man sie ein:
Die Regel dahinter bleibt in allen Fällen dieselbe. Es zählt erstens, ob eine Angabe zur Häufigkeit da ist, und zweitens, wie stark das Steigerungswort ist. Fehlt eines von beiden, geht es eine Note nach unten.
Wer was beweisen muss
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass zur vollen Zufriedenheit, also eine Drei, die durchschnittliche Beurteilung ist. Wer eine bessere Note im Zeugnis haben will, muss die Tatsachen darlegen und im Streitfall beweisen, die eine bessere Leistung belegen (BAG, Urteil vom 18. November 2014, 9 AZR 584/13).
Umgekehrt gilt: Steht in deinem Zeugnis eine schlechtere Note als eine Drei, muss der Arbeitgeber begründen und beweisen, warum. Diese Verteilung ist der praktisch wichtigste Satz zum ganzen Thema, weil sie entscheidet, wer beim Streit um eine Formulierung am längeren Hebel sitzt.
Leistungsformel: die Arbeitsergebnisse selbst
Sie bewertet nicht die Zufriedenheit des Arbeitgebers, sondern die Leistung. Hier tragen stets, sehr gut und gut die Note.
Der Aufbau ist derselbe wie bei der Zufriedenheitsformel: stets hebt um eine Stufe, sein Fehlen senkt um eine Stufe.
Führungsformel: das Verhalten
Sie beschreibt das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden.
Achte zusätzlich auf die Reihenfolge. Üblich ist Vorgesetzte, dann Kollegen, dann Kunden. Werden die Kollegen zuerst genannt, wird das traditionell als Hinweis auf Schwierigkeiten mit Vorgesetzten gelesen. Diese Deutung ist allerdings umstritten und von Gerichten nicht durchgängig anerkannt.
Fehlen die Vorgesetzten in der Aufzählung ganz, ist das ein deutliches Signal.
Häufige Geheimcodes
Auch hier gilt: Ein Teil dieser Deutungen stammt aus Ratgeberliteratur und ist nicht gerichtsfest. Sie beschreiben, wie Personalabteilungen lesen, nicht was rechtlich feststeht.
Die Schlussformel
Üblich sind drei Teile: Bedauern über das Ausscheiden, Dank für die Zusammenarbeit und gute Wünsche für die Zukunft. Fehlt einer davon, lesen Personalabteilungen das als Distanzierung.
Einen Anspruch auf die Schlussformel hast du allerdings nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat 2012 entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht gezwungen werden kann, Dank oder gute Wünsche auszusprechen.
Dein Zeugnis kostenlos entschlüsseln
Wenn du die Formeln nicht einzeln nachschlagen willst, füge den Text in das Werkzeug auf dieser Seite ein. Es sucht die drei tragenden Formeln, markiert die Geheimcodes und leitet daraus eine geschätzte Schulnote ab.
Das ist kostenlos und ohne Anmeldung. Der Text bleibt dabei in deinem Browser, er wird nicht hochgeladen und erreicht uns nicht. Du kannst nach dem Laden der Seite die Verbindung trennen, die Prüfung läuft weiter.
Worauf du einen Anspruch hast
Nach § 109 GewO hast du Anspruch auf ein wohlwollend formuliertes, wahres Zeugnis. Einen Anspruch auf eine gute Note hast du damit aber nicht.
Das Bundesarbeitsgericht hat 2014 entschieden, dass die Note befriedigend der Maßstab ist. Wer eine bessere Beurteilung will, muss selbst darlegen und beweisen, dass die Leistung überdurchschnittlich war. Dass in der Praxis die meisten Zeugnisse gut oder sehr gut lauten, ändert daran nichts.
Umgekehrt gilt aber auch: Wer eine schlechtere Note als befriedigend ins Zeugnis schreibt, muss das beweisen. Die Beweislast dreht sich an dieser Stelle.
Was nicht ins Zeugnis gehört
Krankheiten, Fehlzeiten, eine Schwerbehinderung und eine Schwangerschaft haben im Zeugnis nichts zu suchen. Die Mitgliedschaft im Betriebsrat oder in einer Gewerkschaft darf nur mit deinem Einverständnis erwähnt werden.
Ausnahme: Eine sehr lange Abwesenheit darf genannt werden, wenn sie sonst ein völlig falsches Bild von der Beschäftigungsdauer ergäbe.
Wenn dir etwas auffällt
Melde dich zeitnah und sachlich, am besten mit einem konkreten Änderungsvorschlag statt mit einer allgemeinen Beschwerde. Also nicht "das Zeugnis ist zu schlecht", sondern "bitte ersetzen Sie Satz X durch Satz Y".
Der Anspruch verjährt regelmäßig nach drei Jahren zum Jahresende. In Arbeits- und Tarifverträgen stehen aber oft Ausschlussfristen von drei bis sechs Monaten, und danach ist Schluss. Unabhängig davon kann der Anspruch verwirken, wenn du sehr lange wartest.
Arbeitszeugnis entschlüsseln Liest die drei tragenden Formeln aus, markiert die Geheimcodes im Text und leitet daraus eine geschätzte Schulnote ab. kostenlos · ohne Anmeldung · nichts wird hochgeladenDieser Text gibt allgemeine Informationen zur Gesetzeslage und zur veröffentlichten Rechtsprechung wieder. Er ist keine Rechtsberatung und prüft deinen Einzelfall nicht. Ob die genannten Regeln auf deine Situation zutreffen, entscheidest du selbst, im Zweifel nach Rücksprache mit einem Mieterverein, einer Gewerkschaft oder einer Anwaltskanzlei.
Rechtsgrundlagen
Der amtliche Wortlaut beim Bundesministerium der Justiz.
- § 109 GewO · Zeugnis