Was darf in der Garage stehen und was nicht?
Zuletzt geprüft am 27. September 2026
Alles, was zum Fahrzeug gehört, und sonst wenig. Zwei Regelwerke liegen übereinander. Öffentlich-rechtlich setzen die Garagenverordnungen der Länder die Grenze, in Bayern etwa 200 Liter Dieselkraftstoff und 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern in einer Kleingarage bis 100 Quadratmeter. Mietrechtlich kommt dazu, dass eine Garage zum Abstellen von Fahrzeugen vermietet wird und nicht als Lagerraum.
Zwei Regelwerke, nicht eines
Der häufigste Denkfehler ist, nur in den Mietvertrag zu sehen. Über der Abmachung zwischen Mieter und Vermieter liegt das Baurecht, und das ist Landesrecht. Beides gilt nebeneinander. Was die Garagenverordnung verbietet, darf auch ein Vertrag nicht erlauben.
Öffentliches Recht: die Garagenverordnungen der Länder
Jedes Bundesland hat eigene Vorschriften, meist Garagenverordnung oder Garagen- und Stellplatzverordnung genannt, gestützt auf die jeweilige Landesbauordnung. Sie unterscheiden nach Größe:
- Kleingarage, bis etwa 100 Quadratmeter Nutzfläche
- Mittelgarage, etwa 100 bis 1.000 Quadratmeter
- Großgarage, darüber
Je größer, desto strenger. Für die normale Einzelgarage am Haus gilt die mildeste Stufe. Bayern erlaubt in einer Kleingarage bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff oder Heizöl und bis zu 20 Liter Benzin, jeweils in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern. Andere Länder haben ähnliche, aber nicht identische Zahlen. Sieh in die Verordnung deines Landes, bevor du dich auf eine Zahl aus dem Netz verlässt.
Unabhängig von der Menge gilt überall: Gasflaschen haben in einer Garage nichts zu suchen, auch nicht die vom Grill, und Flucht- und Rettungswege müssen frei bleiben.
Mietrecht: wozu die Garage vermietet ist
Ein Garagenmietvertrag überlässt die Garage zum Abstellen von Fahrzeugen. Das ist der vertragsgemäße Gebrauch nach § 535 BGB, auch wenn im Vertrag kein Wort darüber steht. Mehrere Landgerichte haben daraus abgeleitet, dass das Einlagern von Möbeln, Kartons, Getränkekisten oder Hausrat nicht vom Mietzweck gedeckt ist.
In der Praxis wird das selten verfolgt, solange nichts brennt und niemand stört. Zum Problem wird es an zwei Stellen: wenn der Vermieter nach einem Streit einen Grund sucht, und wenn es zu einem Schaden kommt. Dann steht die Frage im Raum, ob der Schaden bei vertragsgemäßem Gebrauch entstanden ist.
Die kurze Liste
In aller Regel unproblematisch, weil zum Fahrzeug gehörend: Reifen samt Felgen, Wagenheber, Dachträger und Dachbox, Starthilfekabel, Wischwasser, Öl in haushaltsüblicher Menge, Fahrradträger.
Heikel: Fahrräder, Anhänger und ein zweites, dauerhaft abgestelltes Fahrzeug. Das hängt am Vertrag und an der Frage, ob die Garage dadurch ihren Zweck verliert. Lass es dir schriftlich erlauben, dann ist es erledigt.
Nicht erlaubt: Gasflaschen, Kanister über der Landesgrenze, größere Mengen Farben und Lacke, Papier- und Kartonlager, Möbel, alles, was den Fluchtweg versperrt. Ebenso wenig erlaubt ist der Umbau zur Werkstatt, zum Büro, zum Lager oder zum Partyraum, und zwar unabhängig vom Mietvertrag, denn die Garage ist baurechtlich für das Abstellen genehmigt.
Warum die Versicherung mitreden will
Brennt es in einer Garage, in der verbotswidrig gelagert wurde, kann die Versicherung die Leistung kürzen. Bei grober Fahrlässigkeit ist das im Versicherungsvertragsrecht ausdrücklich vorgesehen. Das ist der teuerste denkbare Ausgang dieser Frage und der eigentliche Grund, sie ernst zu nehmen.
Was du tun kannst
- Die Garagenverordnung deines Bundeslandes einmal aufrufen und die Zahl für Kleingaragen nachsehen.
- Alles, was über Fahrzeugzubehör hinausgeht, vom Vermieter schriftlich erlauben lassen. Eine E-Mail genügt.
- Kanister, Gasflaschen und Kartonstapel herausnehmen, bevor jemand fragt.
- Bei Eigentum in einer Anlage zusätzlich in die Gemeinschaftsordnung sehen, dort stehen oft eigene Regeln.
Dieser Text gibt allgemeine Informationen zur Gesetzeslage und zur veröffentlichten Rechtsprechung wieder. Er ist keine Rechtsberatung und prüft deinen Einzelfall nicht. Ob die genannten Regeln auf deine Situation zutreffen, entscheidest du selbst, im Zweifel nach Rücksprache mit einem Mieterverein, einer Gewerkschaft oder einer Anwaltskanzlei.
Rechtsgrundlagen
Der amtliche Wortlaut beim Bundesministerium der Justiz.
- § 535 BGB · Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags